Kontakt

Sie haben Fragen zu uns oder unseren Dienstleistungen? Sie möchten mehr über unsere Produkte erfahren oder sich über neue Möglichkeiten informieren? Dann schreiben Sie uns gerne eine Mitteilung an info@neugebauer-hoeren-sehen.de oder hinterlassen uns hier eine Nachricht. Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören.

Wir sind für Sie da.

Adresse

Großer Hillen 6 | 30559 Hannover

Telefon

0511 – 9508884

E-Mail

info@neugebauer-hoeren-sehen.de

Fax

0511 – 9508885

Herein

Schön, dass Sie da sind.

Wir freuen uns immer, wenn wir Sie willkommen heißen dürfen. In entspannter Atmosphäre nehmen wir uns viel Zeit für eine persönliche Beratung und beantworten Ihnen alle Fragen zu Ihrem Anliegen. Gerne gehen wir auch auf besondere Wünsche ein. Sollte es einmal zu einer kurzen Wartezeit kommen, wird diese bei uns mit einem Kaffee überbrückt. Allen optischen und akustischen Herausforderungen begegnen wir mit handwerklicher Sorgfalt und filigraner Präzision. Überzeugen Sie sich selbst und besuchen Sie uns – wir freuen uns auf Sie!

 

Einfach mal HALLO sagen

Schreiben Sie uns. 

Sie haben Fragen, Anregungen oder Wünsche? Dann schreiben Sie uns. Wir sind immer bemüht, uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen zu kümmern. Sollten Sie zwei Tage nach Kontaktaufnahme noch keine Rückmeldung von uns erhalten haben, versuchen Sie es bitte erneut. Falls Sie bereits eine konkrete Vorstellung haben, wie wir Ihnen helfen können, ist möglicherweise unser Online-Terminbuchungkalender die richtige Wahl für Sie. Setzen Sie sich gerne mit uns Verbindung –  wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Öffnungszeiten

Montag – Freitag

08:30 – 13:00

15:00 – 18:00

Samstag

08:30 – 13:00

Terminbuchung

Sie möchten Ihren Termin bequem und flexibel per Klick auswählen? Dann nutzen Sie gerne unser Online-Formular zur Reservierung. 

Telefonnummer

0511-9508884

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Kontaktformular

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht. 

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FAQ

Häufige Fragen.

Hier haben wir einige Fragen aufgeführt, die uns bereits häufiger gestellt wurden und auch für andere Kunden hilfreich sein könnten. Ihr Anliegen ist nicht dabei? Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine Nachtricht.

Kann ich auch ohne Termin vorbeikommen?

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Natürlich können Sie auch ohne Termin bei uns hereinschauen. Sollte gerade kein Mitarbeiter/in frei sein, möchten wir Sie um ein wenig Geduld bitten. Wir sind immer bemüht, Wartezeiten so gering wie möglich zu halten. Nehmen Sie in der Zwischenzeit gerne Platz und genießen Sie unseren Kaffee.

Wie buche ich online einen Termin bei Ihnen?

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Unsere Online-Terminvergabe basiert auf dem Anfrageprinzip. Sie wählen den für Sie passenden Termin aus und wir melden uns dann per E-Mail bei Ihnen mit einer Terminbestätigung oder einem alternativen Terminvorschlag.

Ich weiß nicht mehr, wann ich meinen Termin habe.

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Rufen Sie uns gerne an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, um den Tag und die Uhrzeit vorsichtshalber zu erfragen. Bei online gebuchten Terminen bekommen Sie eine Terminbestätigung per E-Mail sowie eine Terminerinnerung 48 Stunden vor Ihrem Termin.

Warum ist mein Wunschtermin online nicht frei?

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Nicht alle Terminkontingente sind online freigegeben. Sollten Sie Ihren Wunschtermin nicht finden, melden sie sich gerne telefonisch bei uns oder schreiben uns eine E-Mail.

Wie kann ich meinen Termin absagen oder verschieben?

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Ihren Termin können Sie telefonisch oder per E-Mail ändern. Sollten Sie den Termin online gebucht haben, so können Sie diesen bis zu 24 Stunden vorher auch online wieder absagen oder verschieben.

Ist der Eingang barrierefrei?

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Unser Fachgeschäft befindet sich im Erdgeschoss. Wir verfügen daher über einen ebenerdigen Eingang und auch innerhalb des Geschäfts gibt es keine Treppen oder Stufen. Sie können uns somit auch mit Gehilfe oder Rollstuhl gut erreichen. 

Ich höre nicht mehr so gut. Was kann ich tun?

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Zunächst gilt es abzuschätzen, ob Ihr Hörvermögen beeinträchtigt ist. Das können Sie bei ihrem HNO-Arzt oder bei uns im Rahmen eines Hörtests prüfen lassen. Anschließend werden die Ergebnisse besprochen. Bei Bedarf informieren wir Sie über weitere Möglichkeiten zur Verbesserung Ihres Hörens. 

Ich habe eine Verordnung vom HNO-Arzt. Wie geht es weiter?

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Kommen Sie mir Ihrer Verordnung gerne direkt in unser Fachgeschäft oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns, damit Sie zeitnah verschiedene Hörsysteme zur Probe tragen und auf Alltagstauglichkeit testen können.  

Beteiligt sich die Krankenkasse an den Hörgeräte-Kosten?

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Grundsätzlich beteiligen sich die Krankenkassen sowohl bei der Erstversorgung als auch nachfolgend alle 6 Jahre an einer neuen Hörgeräteversorgung. Tragen Sie Ihre Hörgeräte bereits über 6 Jahre oder auch schon länger? Dann können Sie gerne telefonisch oder online einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Bei der Korrespondenz mit der Krankenkasse unterstützen wir Sie selbstverständlich.

Lässt mein Gehör durch ein Hörgerät schneller nach?

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Das ist nicht zutreffend. Sollten Sie unter einem Hördefizit leiden und keine Hörgeräte zur Kompensation des Hörverlusts einsetzen, kommt es zu einer Hörentwöhnung. Das Gehör nimmt weniger Signale auf, während das Gehirn nicht mehr mit einzelnen Tonlagen konfrontiert wird und so die richtige Einordnung von Geräuschen und Sprache verlernt. Deshalb ist es wichtig, das Gehör bei vorhandenem Hörverlust rechtzeitig mit Hörgeräten zu unterstützen. So können Sie weiterhin alle Höreindrücke unbeschwert genießen. 

Brauche ich ein Rezept für Hörgeräte?

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Im Rahmen einer Erstversorgung ist ein Rezept vom HNO-Arzt erforderlich. Sollten Sie bei sich eine Hörschwäche bemerkt haben, empfiehlt sich der Gang zum HNO-Arzt. Dieser prüft, ob Sie eine Hörgeräteversorgung benötigen. Sollte dies zutreffend sein, wird er Ihnen eine entsprechende Verordnung ausstellen.

Ich kann nicht mehr gut sehen. Bin ich bei Ihnen richtig?

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Wir sind da, um Sie bei Ihrer Sehschwäche bestmöglich zu unterstützen. Zunächst führen wir eine Sehstärkenprüfung bei Ihnen durch und prüfen so Ihr derzeitiges Sehvermögen. Auf den darauf basierenden Erkenntnissen besprechen wir mit Ihnen unverbindlich die bestehenden Möglichkeiten zur Optimierung Ihrer Sehqualität.

Wie häufig sollte ich einen Sehtest machen?

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Die Sehkraft des Auges verändert sich meist unbemerkt und verschlechtert sich schleichend. Wir empfehlen daher die Durchführung eines Sehtests alle ein bis zwei Jahre. Bei Kindern und älteren Menschen können sich die Sehwerte schneller verändern, sodass sich eine jährliche Kontrolle anbietet. 

Kann ich einen Führerschein-Sehtest bei Ihnen absolvieren?

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Wir bieten Sehtests für (fast) alle Führerscheine an; ausgenommen sind die Klassen C, CE, C1, C1E, D DE, D1, D1E sowie die Scheine zur Personenbeförderung. Für diese benötigen Sie ein spezielles augenärztliches Gutachten. 

Online Terminvereinbarung

Sie möchten gerne einen Termin online buchen? Kein Problem. Unser Buchungskalender steht Ihnen 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche zur Verfügung. Teilen Sie uns Ihren Wunschtermin mit und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Stilvolles für Augen und Ohren

Gönnen Sie Ihren Augen und Ohren das gewisse Etwas. Vertrauen Sie unserem Qualitätsanspruch, der sich in den von uns ausgewählten Produkten widerspiegelt: bewährte Funktionalität kombiniert mit innovativer Technologie und modernem Design.

Beraten Lassen

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